Einbürgerungstest Übungen

Sachsen, Frage 4 von 10

Ab welchem Alter darf man in Sachsen bei Kommunalwahlen wählen?

Tippe auf eine Antwort, um dich selbst zu prüfen.

Lösung und Erklärung

Richtige Antwort: C) 18

Die Frage prüft, ab welchem Alter man in Sachsen bei Kommunalwahlen wählen darf. Bei Kommunalwahlen wählt man zum Beispiel den Gemeinderat oder den Kreistag.

Richtig ist Antwort C. In Sachsen darf man bei Kommunalwahlen ab 18 Jahren wählen. Mit 18 ist man in Deutschland volljährig.

Die Antworten im Einzelnen

A) 14
14 Jahre sind zu jung, in keinem Bundesland darf man mit 14 bei Kommunalwahlen wählen.
B) 16
Mit 16 wählt man in manchen anderen Ländern, bei Kommunalwahlen in Sachsen aber noch nicht.
C) 18
18 Jahre sind richtig, in Sachsen wählt man bei Kommunalwahlen ab der Volljährigkeit.
D) 20
20 Jahre sind falsch, ein Wahlalter von 20 Jahren gibt es in Deutschland nicht.

Merksatz: Kommunalwahl in Sachsen: wählen ab 18.

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